Ein konventioneller Betrieb muss gegenüber dem Wald oder Gewässern Pufferstreifen von mindestens drei Metern anlegen, auf denen er keine Pflanzenschutzmittel einsetzen darf. Gegenüber Bio-Feldern ist er zu dieser Vorsichtsmassnahme nicht
Ein konventioneller Betrieb muss gegenüber dem Wald oder Gewässern Pufferstreifen von mindestens drei Metern anlegen, auf denen er keine Pflanzenschutzmittel einsetzen darf. Gegenüber Bio-Feldern ist er zu dieser Vorsichtsmassnahme nicht